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   BGH, 17.08.2022 - IX ZR 96/22   

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https://dejure.org/2022,21803
BGH, 17.08.2022 - IX ZR 96/22 (https://dejure.org/2022,21803)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2022 - IX ZR 96/22 (https://dejure.org/2022,21803)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2022 - IX ZR 96/22 (https://dejure.org/2022,21803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10

    Insolvenzverfahrensrecht: Rechtsschutzbedürfnis für einen Gläubigerantrag bei

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - IX ZR 96/22
    Scheitert die Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts allein an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten, so kommt die Bestellung eines Notanwalts nach Sinn und Zweck des § 78b ZPO nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, BeckRS 2010, 19953 mwN).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 186/06

    Beiordnung eines Notanwalts für das Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - IX ZR 96/22
    Ferner muss sich die Partei für ein Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg zumindest an mehr als vier beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte gewandt haben und ihre diesbezüglichen Bemühungen dem Gericht substantiiert darlegen und gegebenenfalls nachweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - IX ZB 186/06, BeckRS 2007, 3801 mwN).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 6 W 69/23

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts; Nachweis ausreichender

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind für eine Vertretung durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt mindestens fünf Rechtsanwälte anzufragen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2022 - IX ZR 96/22, juris; Beschluss vom 25.01.2007 - IX ZB 186/06, juris, Beschluss vom 25.01.2007 - IX ZB 186/06, juris).
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